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   BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59   

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https://dejure.org/1963,123
BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59 (https://dejure.org/1963,123)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1963 - I C 142.59 (https://dejure.org/1963,123)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1963 - I C 142.59 (https://dejure.org/1963,123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein Abrissgebot - Erforderlichkeit einer angemessenen Frist zur Befolgung einer Anordnung bei fehlenden besonderen Gründen des öffentlichen Interesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 289
  • NJW 1964, 314
  • MDR 1964, 172
  • BB 1964, 197
  • DÖV 1964, 168
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
    Es befindet sich hierbei im Einklang mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, welches zu Art. 103 Abs. 1 GG wiederholt entschieden hat, daß zu kurz bemessene Erklärungsfristen einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellen können (BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] [192]; 6, 12 [15]; 7, 239 [240]; 8, 89 [91]; 12, 6 [9]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs wiederholt entschieden worden, daß ein "arbeitsfreies Wochenende" zwischen der Zustellung einer Beschwerde und der gerichtlichen Entscheidung nicht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreicht (vgl. BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] - Zustellung am Freitag, Entscheidung am Dienstag - BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57] - Zustellung am Freitag, Entscheidung am Montag - vgl. ferner BVerfGE 12, 6 [BVerfG 08.11.1960 - 2 BvR 177/60]).

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
    Es befindet sich hierbei im Einklang mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, welches zu Art. 103 Abs. 1 GG wiederholt entschieden hat, daß zu kurz bemessene Erklärungsfristen einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellen können (BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] [192]; 6, 12 [15]; 7, 239 [240]; 8, 89 [91]; 12, 6 [9]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs wiederholt entschieden worden, daß ein "arbeitsfreies Wochenende" zwischen der Zustellung einer Beschwerde und der gerichtlichen Entscheidung nicht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreicht (vgl. BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] - Zustellung am Freitag, Entscheidung am Dienstag - BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57] - Zustellung am Freitag, Entscheidung am Montag - vgl. ferner BVerfGE 12, 6 [BVerfG 08.11.1960 - 2 BvR 177/60]).

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
    Es befindet sich hierbei im Einklang mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, welches zu Art. 103 Abs. 1 GG wiederholt entschieden hat, daß zu kurz bemessene Erklärungsfristen einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellen können (BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] [192]; 6, 12 [15]; 7, 239 [240]; 8, 89 [91]; 12, 6 [9]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs wiederholt entschieden worden, daß ein "arbeitsfreies Wochenende" zwischen der Zustellung einer Beschwerde und der gerichtlichen Entscheidung nicht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreicht (vgl. BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] - Zustellung am Freitag, Entscheidung am Dienstag - BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57] - Zustellung am Freitag, Entscheidung am Montag - vgl. ferner BVerfGE 12, 6 [BVerfG 08.11.1960 - 2 BvR 177/60]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
    Das folgt aus der Schutzfunktion der Vorschrift und der rechtsstaatlichen Forderung nach möglichst lückenlosem gerichtlichem Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
    Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267]) den Sinn des Art. 19 Abs. 4 GG u.a. darin, daß die Verfassung die "Selbstherrlichkeit" der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger beseitigen sollte (Beschluß vom 4. April 1963 [DVBl. 1963 S. 441 = NJW 1963 S. 1122 = MDR 1963 S. 782 [BVerwG 04.04.1963 - I CB 18/62]]).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
    Es befindet sich hierbei im Einklang mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, welches zu Art. 103 Abs. 1 GG wiederholt entschieden hat, daß zu kurz bemessene Erklärungsfristen einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellen können (BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] [192]; 6, 12 [15]; 7, 239 [240]; 8, 89 [91]; 12, 6 [9]).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
    Es befindet sich hierbei im Einklang mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, welches zu Art. 103 Abs. 1 GG wiederholt entschieden hat, daß zu kurz bemessene Erklärungsfristen einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellen können (BVerfGE 4, 190 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 455/54] [192]; 6, 12 [15]; 7, 239 [240]; 8, 89 [91]; 12, 6 [9]).
  • BVerwG, 04.04.1963 - I CB 18.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
    Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267]) den Sinn des Art. 19 Abs. 4 GG u.a. darin, daß die Verfassung die "Selbstherrlichkeit" der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger beseitigen sollte (Beschluß vom 4. April 1963 [DVBl. 1963 S. 441 = NJW 1963 S. 1122 = MDR 1963 S. 782 [BVerwG 04.04.1963 - I CB 18/62]]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Demgegenüber bildet die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts die Ausnahme (BVerwGE 18, 72 [79]; vgl. auch BVerwGE 16, 289 [292]); sie bedarf jeweils einer besonderen Regelung.
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Die öffentliche Gewalt verletzt dieses Recht, wenn sie eine gegen den Einzelnen gerichtete Maßnahme ohne zwingenden Grund so kurzfristig anordnet und durchsetzt, dass ihm keine ausreichende Zeit zur Erlangung des gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzes verbleibt (BVerwGE 16, 289 ; 17, 83 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

    "Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus

    Dass vorliegend die Einräumung einer zumindest kurzen Frist aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten gewesen wäre, um das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.1963 - I C 142.59 -, juris Rn. 12), legt die Klägerin nicht nachvollziehbar dar; dies ist angesichts der tatsächlichen Abläufe auch nicht ersichtlich.
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